Donnerstag, 8. April 2010

Studium ohne Abitur: Neue Verordnung vereinfacht Hochschulzugang für Meister und beruflich Qualifizierte

 



 
Studium ohne Abitur: Neue Verordnung vereinfacht Hochschulzugang für Meister und beruflich Qualifizierte

Pinkwart: Aufstiegschancen schaffen und Durchlässigkeit im System steigern
 
 
Düsseldorf, 08.04.2010 -

Das Innovationsministerium hat den Hochschulzugang für Bewerber ohne Abitur oder Fachhochschulreife vereinfacht. Studieninteressierte mit einem Meisterbrief oder Berufserfahrung erhalten mehr Möglichkeiten als bisher, ein Studium an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen aufzunehmen. Die Verordnung ist ab sofort gültig, so dass beruflich Qualifizierte sich bereits für das kommende Wintersemester nach den neuen Zugangsregeln bewerben können. Innovationsminister Prof. Andreas Pinkwart sagte: "Wir schaffen neue Aufstiegschancen und steigern die Durchlässigkeit unseres Bildungssystems. Soziale Mobilität ist eine der Schlüsselfragen in einer modernen Gesellschaft."

Mit der Neuregelung wird der Übergang von der beruflichen zur akademischen Bildung erheblich erleichtert: Handwerksmeistern steht in Nordrhein-Westfalen ein Studium in allen Fächern und an allen Hochschultypen offen. Bislang war im Rahmen des Meisterstudiums nur ein Studium an Fachhochschulen und in einem berufsnahen Fach möglich. Ebenfalls neu: Studieninteressierte mit Berufsausbildung plus mindestens dreijähriger fachlich entsprechender Berufserfahrung erhalten prüfungsfrei einen fachgebundenen Hochschulzugang. Diese Interessenten sowie auch alle anderen beruflich Qualifizierten können einen fachungebundenen Hochschulzugang erlangen, indem sie einen Eignungstest absolvieren.

Außerdem können die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen beruflich Qualifizierten in Zukunft ein Probestudium anbieten. Dieses Probestudium dauert mindestens zwei und höchstens vier Semester. Die Inhalte werden durch die jeweilige Hochschule festgelegt. Wird das Probestudium erfolgreich absolviert, erhält der Bewerber einen fachungebundenen Hochschulzugang. Gleichzeitig dient das Probestudium dem Bewerber mit Blick auf das Studium zur eigenen Leistungskontrolle.

Alles zu den neuen Regelungen steht in einem Info-Faltblatt, das im Internet heruntergeladen werden kann. Dort findet sich auch die neue Verordnung im Wortlaut.

Quelle: bildungsklick.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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