Mittwoch, 17. Februar 2010

Wissenschaftsministerium will Forschungszusammenarbeit zwischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen stärken


Wissenschaftsministerium will Forschungszusammenarbeit zwischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen stärken

Neues Förderprogramm für gemeinsame Promotionsverfahren im ´Kooperativen Promotionskolleg` ausgeschrieben / Frankenberg: Empirische Bildungsforschung gibt wichtige Impulse für die Lehre in Schulen und Hochschulen

Stuttgart, 17.02.2010

Der baden-württembergische Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg will die Zusammenarbeit zwischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen in der Bildungsforschung intensivieren. Ein jetzt ausgeschriebenes Förderprogramm des Ministeriums unterstützt die Gründung eines Kooperativen Promotionskollegs, das Doktorandinnen und Doktoranden beider Hochschularten unter gemeinsamer Betreuung zur Promotion führt. Für die Dauer von drei Jahren werden vom Land bis zu 470.000 Euro zur Verfügung gestellt. Dies teilte Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg am 17. Februar 2010 in Stuttgart mit.

Frankenberg: "Die Empirische Bildungsforschung gibt wichtige Impulse für die Lehre in Schulen und Hochschulen. Dafür ist es wichtig, dass Universitäten und Pädagogische Hochschulen sich noch stärker vernetzen und ihre Kompetenzen in allen Disziplinen bündeln - insbesondere in den Erziehungswissenschaften, der Pädagogischen Psychologie, den Fachwissenschaften und den Fachdidaktiken." Davon profitiere die Forschung, in besonderem Maße aber auch die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Das neue Programm ermuntert Universitäten und Pädagogische Hochschulen in Baden-Württemberg zur verstärkten Zusammenarbeit in der Forschung. Gemeinsame Anträge zur Einrichtung eines Kooperativen Promotionskollegs im Bereich der Empirischen Bildungsforschung können bis zum 15. Mai 2009 gestellt werden. Die Anträge werden von externen Gutachterinnen und Gutachtern bewertet.

Die Förderung umfasst dreijährige Promotionsstipendien für bis zu zwölf Kollegiatinnen und Kollegiaten; die Stipendienhöhe legen die Hochschulen durch Satzung fest. Außerdem können Infrastrukturkosten mit bis zu 15.000 Euro jährlich gefördert werden. Für Lehrerinnen und Lehrer des gehobenen Dienstes aus Baden-Württemberg, die mit einem Forschungsprojekt am Kooperativen Promotionskolleg teilnehmen möchten, wurden bis zu zwölf Abordnungsmöglichkeiten für die Dauer von drei Jahren geschaffen.

Promotionskollegs sind Hochschuleinrichtungen. Ihre Aufgabe ist es, besonders geeignete Doktorandinnen und Doktoranden auszuwählen und – unter besonders guten Forschungsbedingungen - zu betreuen und weiterzuqualifizieren. Promotionskollegs werden von mehreren Hochschullehrern in der Rolle von Mentoren mit klar zugewiesener Verantwortung getragen und gruppieren sich um besondere fachliche Schwerpunkte der beteiligten Hochschulen.


quelle: bildungsklick.de


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