Donnerstag, 14. Januar 2010

Neue Versetzungsverordnung geht Defizite konkreter an und macht Leistungen besser vergleichbar


Neue Versetzungsverordnung geht Defizite konkreter an und macht Leistungen besser vergleichbar
Magdeburg, 14.01.2010

Seit dem 31. Dezember 2009 gilt für die Schulen in Sachsen-Anhalt eine Neufassung der Versetzungsordnung. Sie berücksichtigt noch stärker, dass die Jahrgangswiederholung aller Fächer oft weniger produktiv ist. "Mehr Gewinn bringt es", so Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz, "wo immer es möglich ist, eine Versetzung vorzunehmen und das Augenmerk auf den Abbau der tatsächlichen fachkonkreten Defizite zu lenken. So sollen auch die Chancen unserer Schülerinnen und Schüler auf einen guten Schulabschluss erhöht werden."

Zu den Schwerpunkten der Neufassung gehören u.a. folgende:

  • Bei entsprechendem Notenausgleich (eine 5 mit einer 3 und eine 6 mit einer 2 in gleichwertigen Fächern) wird die Schülerin oder der Schüler künftig verbindlich versetzt. Vorher galt hier nur eine Kann-Regelung.
  • Die Regelung, dass mit nur einer 5 im Nichtkernfach ohne Ausgleich versetzt wird, gilt nun auch im Gymnasium.
  • Wer in der Sekundarschule nach der Klasse 6 versetzt wird und bestimmte Voraussetzungen erfüllt (höchstens eine 5 in einem Nichtkernfach, die mit mindestens einer 3 ausgeglichen wird), besucht damit ab Klasse 7 den auf den Realschulabschluss bezogenen Unterricht. Bislang erhielten Schülerinnen und Schüler diese Chance erst mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,3 und besuchten ansonsten den auf den Hauptschulabschluss bezogenen Unterricht.
  • Eine Umstufung vom hauptschulabschlussbezogenen Unterricht in den realschulabschlussbezogenen Unterricht wird künftig bei einem Notendurchschnitt von 3,0 vorgenommen (war bisher eine Kann-Regelung bei einem Durchschnitt von 2,7 in den Kernfächern und 3,0 in den sonstigen Fächern).
  • Wenn die Versetzung an nur einer Note gescheitert ist, kann die Klassenkonferenz nunmehr generell zum Schuljahresbeginn eine besondere Leistungsfeststellung zulassen, um die Versetzung doch noch zu schaffen. Diese Möglichkeit bestand bisher nur im auf den Hauptschulabschluss bezogenen Unterricht.

Bildungsminister Olbertz weist darauf hin, dass es bislang hinsichtlich der Versetzungsentscheidungen in den Bundesländern keine einheitlichen Normative gibt. "Mit der neuen Versetzungsordnung gleichen wir unsere versetzungsrelevanten Leistungsmaßstäbe an entsprechende Entwicklungen in anderen Ländern, v.a. an Regelungen von Sachsen und Thüringen an. Dies ist auch ein Gebot der Gerechtigkeit: Es wäre niemandem zu erklären, warum unsere Schülerinnen und Schüler mit denselben Ergebnissen, mit denen sie in unseren Nachbarländern erfolgreich ins nächste Schuljahr wechseln könnten, in Sachsen-Anhalt das Klassenziel nicht erreichen sollten." Zeugnisse könnten nur dann verglichen und bewertet werden, wenn auch die Anforderungen vergleichbar sind.

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