Dienstag, 10. August 2010

Jobkiller Tattoo? Stört ein Nasenring den Betriebsablauf?

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Jobkiller Tattoo?



Stört ein Nasenring den Betriebsablauf? Lenkt ein Tattoo am Knöchel die Kunden ab? Oder zählt am Ende doch nur die Arbeitsleistung? Wir erklären euch, wie der Körperschmuck die Jobchancen beeinflussen kann.

Spätestens seit Bettina Wulff ins Schloss Bellevue eingezogen ist, sind Tattoos gesellschaftsfähig geworden. Die Gattin des neuen Bundespräsidenten hat ein Tribal-Tattoo am Oberarm. Trotz ihres Körperschmuckes hat sie Karriere gemacht, als Pressereferentin bei einer Drogerie-Kette.

Studentin Julia Rogalitzki aus Bremen hat da andere Erfahrungen gemacht: „Bei einem Praktikum wurde ich darauf hingewiesen, dass ich meinen Nasenring lieber rausnehmen solle.“ Auch bei Bewerbungsgesprächen ist die 26-Jährige mit ihren Tattoos schon auf Ablehnung gestoßen. In vielen Unternehmen ist Körperschmuck nicht gern gesehen. Grundsätzlich gilt aber: Alles, was sich gut verstecken lässt, ist in Ordnung.

Das weiß auch Piercerin Bianca Rachni von Full Colour Tattoo in Bochum: „Jungen Menschen, die sich ihr Tattoo an einer auffälligen Stelle machen lassen wollen, raten wir davon ab.“ Durch die Verzierungen wird direkt ein Bild beim Arbeitgeber geschaffen, das die Seriosität in Frage stellt. Diese ist allerdings Definitionssache. Im Bereich Medien sind die Regeln nicht so streng, bei Banken oder Versicherungen schon. Trotzdem gibt es keine Branche, in der Tätowierungen auf der Tagesordnung stehen.

Bei der Commerzbank sei eine Verzierung am Körper grundsätzlich kein Einstellungshindernis, heißt es von Isabell Uloth aus der Personalabteilung: „In Bereichen mit Kundenverkehr ist das Gesamterscheinungsbild entscheidend. Das muss nicht stur konservativ, aber in jedem Fall gepflegt sein. Ein schlichtes Tattoo am Knöchel wirkt dabei anders als zehn Gesichtspiercings.“

Ein Tattoo am Hals oder auf dem Unterarm ist für viele Firmen zu viel. Das ist aber auch ihr gutes Recht, weiß der Experte für Arbeitsrecht Christian Götz von ver.di: „Ein Arbeitgeber kann gewisse Ansprüche an seine Mitarbeiter stellen, was Kleidung und Aussehen betrifft.“ Einheitliches Auftreten gehört oft zur Firmenphilosophie. So unterliegt ein IT-Spezialist, der den ganzen Tag sein Büro nicht verlässt, nicht so strengen Auflagen, wie ein Arzt. 

Claudia Peter, Pressesprecherin bei der Berliner Charité erklärt, worauf es bei Ärzten besonders ankommt: „Eine Grenze müssen wir dort ziehen, wo betriebliche Belange berührt sind. Körperschmuck kann im pflegerischen und ärztlichen Bereich dort untersagt sein, wo unter anderem hygienische oder Sicherheitsfragen eine Rolle spielen.“

Kritisch wird es auch im öffentlichen Dienst. Die Polizei Rheinland-Pfalz etwa weist in ihrer Stellenbeschreibung hin: „Tätowierungen, die von der Dienstbekleidung bedeckt sind, bleiben unbeanstandet, soweit sie nicht gegen bestehende Gesetze verstoßen, das Ehr- oder Schamgefühl anderer verletzen oder durch Art und Größe besondere Aufmerksamkeit auf sich lenken.“ Auch wenn das in anderen Stellenanzeigen nicht steht: Diese Aussage kann man auch auf andere Branchen anwenden.

Körperschmuck ist derzeit sehr angesagt, ein Tattoo ist aber eine Entscheidung fürs ganze Leben. Deshalb sollten Motiv und Stelle wohlüberlegt sein. Julia hat insgesamt fünf Tätowierungen, eine davon großflächig. „Tattoos und Piercings sind auch eine Art Lebenseinstellung. Wenn das Einstellungsgespräch am Körperschmuck scheitert, dann ist das Unternehmen wahrscheinlich auch nicht das richtige für mich.“

(Quelle: unicum)

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